Die Anwendung gutachterlich zugelassener Verfahren unter ständiger Aufsicht der Behörden minimiert die Beeinträchtigungen während der Messungen, die nur mit einer sehr kurzzeitigen und wenig intensiven Beanspruchung der Grundflächen verbunden sind. Sollten trotz aller Sorgfalt dennoch leichtere Flur- oder Wegeschäden durch das angesetzte, zumeist leichtere Gerät auftreten, werden sie umgehend beseitigt. Darüber hinaus werden die nur ca. 12 m tiefen Bohrlöcher, in de-nen die verfahrenstechnisch erforderlichen Energiewellen erzeugt wurden, hydraulisch sicher verfüllt, so dass eine Kontamination des Grundwassers ausgeschlossen und auch insoweit keine dauerhafte Umweltbeeinträchtigung zu befürchten ist.
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