Rechtsvorschriften
Die Erdgas- und Erdölförderung unterliegt einer Fülle gesetzlicher Bestimmungen - insbesondere dem Bundesberggesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz, den Wasserhaushaltsgesetzen und den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder.
Betriebspläne
Für jede Tätigkeit - von der Gewinnung über die Aufbereitung bis hin zur Einstellung der Förderung - muss der zuständigen Behörde ein umfassender Betriebsplan zur vorherigen Genehmigung vorgelegt werden.
Eigeninitiative
Darüber hinaus zeigt die Erdgas- und Erdölgewinnungsindustrie durch eigene Initiativen, dass sie ökologischen Zielen einen hohen Stellenwert einräumt. Neben der Entwicklung neuer umweltschützender Techniken gehören dazu auch Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins der Mitarbeiter sowie regelmäßige, intensive Schulungen der für den Betrieb verantwortlichen Personen auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Sicherheit.
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