Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Tiefbohrungen

Trinkwasserschutz bereits heute in Genehmigungsverfahren sichergestellt – UVP-Änderung sachlich nicht erforderlich – Erdöl- und Erdgasindustrie für sachgerechte Lösungen und mehr Dialog aufgeschlossen

Hannover, den 17. August 2011 – Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Vorschlag zur Änderung der UVP-Verordnung Bergbau ist aus Sicht der deutschen Erdöl- und Erdgasproduzenten in vielen Punkten in der Sache nicht zielführend. „Die deutsche Erdöl- und Erdgasindustrie blickt auf viele Jahrzehnte Erfahrungen zurück. Das Frac-Verfahren kommt in Deutschland seit den 1960er Jahren zum Einsatz, ohne dass das Verfahren in rd. 300 Anwendungen zu einer Beeinträchtigung des nutzbaren Grundwassers geführt hätte“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des WEG, Josef Schmid, und ergänzt: „Dies geht einmal zurück auf die hochentwickelte Technologie und erfahrene Mitarbeiter, aber auch auf die in Deutschland bereits heute geltenden gesetzlichen Anforderungen. Bereits nach dem geltenden Genehmigungsverfahren werden umweltrechtliche, insbesondere wasserrechtliche Aspekte umfassend berücksichtigt. Eine Änderung der UVP-V Bergbau ist aus Sicht der Industrie deshalb sachlich nicht erforderlich. Hier ist allerdings noch mehr Aufklärungsarbeit und Dialogbereitschaft seitens der Industrie notwendig“, so Schmid.

Deshalb beteiligen sich die deutschen Erdöl- und Erdgasproduzenten intensiv an der Debatte über die Umweltverträglichkeit von Tiefbohrungen und Frac-Technologie. „Wir würden es aber begrüßen, wenn NRW hier auf die jahrzehntelangen Erfahrungen des Landes Niedersachsens zurückgreift, wo heute rund 95 % des heimischen Erdgases gefördert werden. Die Gesetzesänderungen müssten dabei auch mit dem grundsätzlichen Interesse an der Beschleunigung von Verwaltungsverfahren vereinbar und in der Sache angemessen sein“, betont Schmid.

Die Branche kann sich vor diesem Hintergrund vorstellen, für die Feldentwicklung und für Frac-Verfahren im Bereich der Schiefergesteine und Kohlenflöze eine UVP durchzuführen, wenn eine Vorprüfung gem. dem UVP-Gesetz zum Ergebnis kommt, dass das jeweilige Vorhaben nachteilige Umweltauswirkungen haben könnte. „Wir stehen vernünftigen Lösungen positiv gegenüber“, bekräftigt Schmid.


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